Unser Leistungsspektrum

Als Spezialisten für Inspektionen mit mehr als 20 Jahren Erfahrung bieten wir Ihnen an:

  • Inspektion ihrer Spielplätze gemäß ihren Wünschen:
    – Visuelle Routineinspektion
    – Operative Inspektion
    – jährliche Hauptinspektion
  • Erstellen eines klar verständlichen Berichtes, der neben den notwendigen Hinweisen auch Verbesserungsvorschläge enthält
  • Bei Bedarf unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Reparatur der Geräte

Die gesetzliche Notwendigkeit der Inspektionen

Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland die Kontrolle und Wartung von Spielplätzen (Verkehrssicherungspflicht) im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 823 Absatz 1 vor:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schaden verpflichtet“.

Die DIN EN 1176: Spielplatzgeräte und Spielplatzböden

Grundsätzlich gilt: DIN – Normen haben im Allgemeinen keinen Gesetzescharakter, stellen aber die anerkannte Regel der Technik dar.

Die DIN 1176 und 1177 jedoch sind als Sicherheitsnorm anerkannt und als Anhang des Geräteproduktsicherheitsgesetzes aufgeführt.

Somit sind diese als qualifizierte Regel der Technik in der Rechtsprechung anerkannt.

Der Teil 7 der DIN EN 1176 regelt die Kontrolle und Wartung von Spielplatzgeräten und ist somit rechtsverbindlich.

Im Umkehrschluss heißt dies, dass das Nichtbeachten der vorgeschrieben Inspektionsintervalle ein juristische Folgen haben kann.

Inspektionsintervalle

Inspektion vor Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes sollte dieser auf die Konformität gegenüber den entsprechenden Normen überprüft werden.

Inspektion und Wartung

Visuelle Routine-Inspektion
Intervall: Diese kann bei stark frequentierten oder vandalismus gefährdeten Spielplätzen täglich notwendig sein, üblicher Intervall ist ein Mal pro Woche.

Operative Inspektion
Detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und Stabilität der Anlage, insbesondere in Bezug auf Verschleiß.
Intervall: 1-3 Monate bzw. nach Angaben der Gerätehersteller

Jährliche Hauptinspektion
Dient der Feststellung des allgemeinen betriebssichern Zustandes der Anlage, der Fundamente sowie der Oberflächen. Insbesondere werden Bauteile auf Korrosion sowie Fäulnis geprüft, eventuell müssen Bauteile frei gelegt oder weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Schäden an den Materialien erkennen zu können.

Jährliche Hauptinspektion von Hoch- und Niedrigseilgärten
Falls Sie einen Hoch-oder Niedrigseilgarten betreiben, können wir für Sie als ERCA – zertifizierter Betreib die jährlich vorgeschriebene Inspektion gemäß EN 15567-1 ausführen!

Unsere Qualifikationen

Wir sind uns der großen Verantwortung eines Spielplatzinspekteurs bewusst und haben uns daher weit über das gesetzlich erforderliche Maß hinaus fortgebildet:

Erstqualifikation:

Sachkundenachweis zur Spielplatzprüfung

Aktuell erforderliche und abgeschlossene Qualifikation:

Qualifizierter Spielplatzprüfer gemäß DIN 79161-1 und 2, von der FFL und dem BSFH zertifiziert.

Zusätzliche Qualifikationen

Seminare zur Verwendung von Bäumen in Spielstrukturen (Spielplätze, Baumhäuser, Seilgärten)

  • Institut für Baumpflege, Hamburg, Prof. Dr. Dirk Dujesiefken,
  • Treeconsult, Gauting, Adreas Detter
    Seminare zur Inspektion von Drahtseilen in Spielstrukturen
  • Pfeiffer, Memmingen
  • Teufelberger Österreich
  • ERCA spezieller Drahtseilkurs für Anwendungen des Drahtseils im Outdoor- Freizeitbereich
    Seminare zur Holzkontrolle in Spielstrukturen
  • Holzlabor Dr. Andre‘ Pelow,
  • ERCA Seminar 3 Tage zur Kontrolle von Holzmasten
    Mehrwöchige Ausbildung zur Kontrolle von Hoch – und Niedrigseilgärten, Qualifikation:
  • ERCA Zertifizierte Inspektionsstelle für wiederkehrende Inspektionen von Seilgärten gemäß EN 15567-1
    Seminar zur Kontrolle von persönlicher Schutzausrüstung wie Gurte, Helme, Seile
  • Befähigung zur Kontrolle von PSAgA nach BG 906, zusätzlich Auffrischungskurs

    Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

Nehmen Sie zu uns per Telefon oder E-Mail Kontakt auf, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre Anlagen erstellen können.

Gerne beraten wir Sie!